Interne Akkreditierung von Studiengängen
Für die interne Akkreditierung ihrer Studiengänge hat die Hochschule ein Set an Qualitätssicherungsverfahren etabliert, die zum einen die fachlich-inhaltliche Begutachtung und (Weiter)entwicklung des Studienprogramms als auch die Überprüfung der Umsetzung formaler externer und interner Akkreditierungskriterien kombinieren und miteinander verzahnen. Werden die Verfahren erfolgreich durchlaufen, ist ein Studiengang akkreditiert, damit ist der zyklische Prozess der Akkreditierung eines Studiengangs oder Studiengang-Clusters (mit Siegelvergabe) abgeschlossen. Die hochschulweit standardisierten Verfahren sind in der Satzung zur internen Akkreditierung von Studiengängen definiert. Darüber hinaus erfolgt die interne Akkreditierung unter Berücksichtigung der Regeln des Studienakkreditierungsstaatsvertrags (in Kraft getreten am 01.01.2018), der Studienakkreditierungsverordnung des Landes Baden-Württemberg (StAkkVO) vom 18.4.2018 sowie weiteren Vorgaben der Hochschule für die interne Qualitätssicherung.
Für die interne Akkreditierung eines Studiengangs ist insbesondere die Begutachtung der Umsetzung fachlich-inhaltlicher Kriterien durch eine Gutachtergruppe mit externer Expertise aus Wissenschaft, Berufspraxis und Studierendenschaft von zentraler Bedeutung. Diese Begutachtung erfolgt im Konzeptaudit bzw. QM-Monitoringverfahren auf Basis einer Selbstdokumentation. In diesem Rahmen geben die externen Gutachter*innen eine Stellungnahme mit ihren Empfehlungen für den geprüften Studiengang ab. Die Überprüfung der Umsetzung insbesondere formaler Akkreditierungskriterien auf Studiengangsebene erfolgt durch das Prorektorat Studium und Lehre in Zusammenarbeit mit der Stabsstelle Zentrales Qualitätsmanagement. Die Ergebnisse aus Begutachtung und formaler Überprüfung werden von der QM-Stabsstelle in einem QM-Prüfbericht zusammengefasst, zu dem das Prorektorat Studium und Lehre eine abschließende Stellungnahme mit Vorschlägen zu Empfehlungen und/oder Auflagen abgibt. Die Hochschulleitung trifft dann die letztendliche Entscheidung über die Akkreditierung eines Studiengangs, ggf. unter Auflagen. Damit hat der Studiengang das Verfahren der internen Akkreditierung durchlaufen. Die erfolgreiche Akkreditierung ist 8 Jahre gültig.
1Konzeptaudit: bei neuen oder konzeptionell grundlegend überarbeiteten Studiengängen,
QM-Monitoringverfahren: bei bestehenden Studiengängen