Der Zeitraum der Systemreakkreditierung gilt vom 01. Oktober 2021 bis 30. September 2029.
Die Hochschule erhielt im Dezember 2015 erstmals das Gütesiegel des Akkreditierungsrates für die Systemakkreditierung. Damit wurde der Hochschule ein Qualitätssicherungssystem bestätigt, das in der Lage ist, in hochschulinternen Verfahren alle Bachelor- und Masterstudiengänge, die dieses System durchlaufen haben, ohne externe Begutachtung durch eine Agentur zu akkreditieren. Dies gilt zum einen für neu einzurichtende Studienprogramme im Rahmen eines Konzeptaudits als auch für die qualitätssichernde Überprüfung bestehender Studienangebote. So muss nicht mehr jeder einzelne Studiengang durch die zuvor übliche Programmakkreditierung durch eine externe Agentur begutachtet werden.
Die erstmalige Systemakkreditierung gilt zunächst befristet für sechs Jahre, das Gütesiegel muss danach alle acht Jahre erneuert werden.
Mit der Systemakkreditierung gewinnt die Hochschule an Autonomie und Selbstverantwortung, denn sie ist berechtigt, ihre internen Qualitätssicherungsverfahren im Bereich Studium und Lehre für die Akkreditierung ihrer Studiengänge einzusetzen. Die Hochschule sieht darin den Vorteil, in Eigenverantwortung – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Richtlinien sowie externen Akkreditierungsvorgaben – ihre Qualitätskriterien definieren und ihre Qualitätsprozesse und deren Ergebnisse steuern zu können.